Rechtsprechung
VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG, § 53 Abs 6 AuslG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religions- oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315).Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, a. a. O.).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Allerdings ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform dahingehend auszulegen und anzuwenden, daß von der Abschiebung eines Ausländers, der unter Satz 1 der Vorschrift fällt, dann abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324; U.v. 18.04.1996 - 9 C 77.95 - Buchholz, 402.240, § 53 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.03.1997 -11 S 3301/96 - InfAuslR 1997, 259). - BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG und des Art. 16 a Abs. 1 GG sind deckungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft, und sie unterscheiden sich auch nicht hinsichtlich der Frage, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 10.05.1994 - 9 V 504.93 -, BVerwGE 96, 24).
- BVerwG, 18.04.1996 - 9 C 77.95
Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Allerdings ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform dahingehend auszulegen und anzuwenden, daß von der Abschiebung eines Ausländers, der unter Satz 1 der Vorschrift fällt, dann abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324; U.v. 18.04.1996 - 9 C 77.95 - Buchholz, 402.240, § 53 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.03.1997 -11 S 3301/96 - InfAuslR 1997, 259). - BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Dass der sichere Drittstaat nicht feststeht, weil die Kläger keine näheren Angaben über ihren Reiseweg von Bosnien nach Deutschland gemacht haben, schließt eine Anwendung des § 26 a AsylVfG nicht aus, da die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, so dass eine Einreise auf dem Landwege nur über einen solchen Staat möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 07.11.1995 - 9 C 73.95 - InfAuslR 1996, 152; HessVGH, U. v. 26.03.1997 - 12 UE 4659/96 - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85
Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Die erforderliche gegenwärtige Verfolgungsbetroffenheit ist gegeben, wenn dem Asylsuchenden im Rückkehrfalle bei verständiger Würdigung aller bekannten Umstände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, wobei die insoweit erforderliche Prognose einen absehbaren zukünftigen Zeitraum miteinbeziehen muss (BVerwG, Urteil vom 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 11 S 3301/96
Zur Aussetzung einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Allerdings ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform dahingehend auszulegen und anzuwenden, daß von der Abschiebung eines Ausländers, der unter Satz 1 der Vorschrift fällt, dann abzusehen ist, wenn das Verfassungsrecht dies gebietet (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324; U.v. 18.04.1996 - 9 C 77.95 - Buchholz, 402.240, § 53 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.03.1997 -11 S 3301/96 - InfAuslR 1997, 259). - VGH Hessen, 26.03.1997 - 12 UE 4659/96
"Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über irgendeinen - im …
Auszug aus VG Kassel, 05.12.2002 - 7 E 2772/01
Dass der sichere Drittstaat nicht feststeht, weil die Kläger keine näheren Angaben über ihren Reiseweg von Bosnien nach Deutschland gemacht haben, schließt eine Anwendung des § 26 a AsylVfG nicht aus, da die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, so dass eine Einreise auf dem Landwege nur über einen solchen Staat möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 07.11.1995 - 9 C 73.95 - InfAuslR 1996, 152; HessVGH, U. v. 26.03.1997 - 12 UE 4659/96 - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung).